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Eigenschaften |
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Das
Naturasphalt-Konzentrat ist ein schwarzer, glänzender Fertiganstrich
und besteht aus Naturasphalt, Pflanzenöl und ätherischen Ölen. Es
wirkt imprägnierend und konservierend gegen Feuchtigkeit, Nässe und
tierische Schädlinge. |
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Inhaltsstoffe |
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Aliphatische
Kohlenwasserstoffe, Naturasphalt, Leinöl, Citrusschalenöl, Buchenholzteeröl,
Cobalt-, Zirkonium- und Zink-Octoat-Trockner. |
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Anwendung |
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Das
Naturasphalt-Konzentrat ist ein besonders wirksamer Schutz gegen Nässe
für Beton und Stein sowie alle Hölzer im Außenbereich mit Erdberührung.
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Vorbehandlung |
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Der
Untergrund muß trocken (Holzfeuchte max. 14%) und frei von fettigen
Verunreinigungen sein, evtl. mit Verdünnung 0500 reinigen. Alte Anstriche
müssen entfernt werden. Hölzer werden mit Natur-Holzschutz 1051 vorbehandelt.
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Verarbeitung |
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Das
Naturasphalt-Konzentrat muß gründlich aufgerührt und evtl. mit ca.
5% Verdünnung 0500 verdünnt werden. Es werden zwei Anstriche im Abstand
von 12-24 Stunden aufgetragen. Dabei ist darauf zu achten, daß eine
vollkommen geschlossene Schicht entsteht, damit kein Wasser an den
Fehlstellen eindringen kann. Nicht unter 8 °C. verarbeiten. |
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Trocknung |
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Der
Anstrich ist nach 16-24 Stunden trocken und überstreichbar (23° C
/ 50-55 % rel. Luftfeuchte). Nach 7 Tagen durchgetrocknet. Vor dem
Einbringen behandelter Teile in das Erdreich muß die Durchtrocknungszeit
eingehalten werden. |
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Verbrauch/Ergiebigkeit |
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Die
Verbrauchsmenge bzw. Ergiebigkeit hängt stark von der Saugfähigkeit
des Untergrundes ab. Bei ordnungsgemäßer Anwendung ergeben sich folgende
Werte:
Verbrauch 100-200 ml/m². Ergiebigkeit 5-10 m²/ltr |
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ReinigungaderaArbeitsgeräte |
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Mit
Verdünnung 0500. |
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Lagerung |
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Kühl
lagern. Angebrochene Gebinde fest verschließen. |
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Gebinde |
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0,75
ltr. / 2,5 ltr. Blechgebinde |
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Sicherheitshinweise |
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Entzündlich.
Mit Naturasphalt-Konzentrat getränkte Lappen wässern oder ausgebreitet
trocknen lassen. (Selbstentzündungsgefahr!) Danach dem Hausmüll zuführen.
Auch Naturprodukte gehören nicht in Kinderhände. |
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Entsorgung |
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Lassen
Sie sich beim Kauf über die benötigte Menge beraten, damit möglichst
wenig Reste übrig bleiben. Gebinde pinselrein entleeren und dann den
Wertstoffhöfen zuführen. Lösemittelhaltige, flüssige Reste gehören
in den Sondermüll! Eingetrocknete Produktreste können dem Hausmüll
zugeführt werden. |
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Die
Angaben und Hinweise des technischen Datenblattes sind verbindlich.
Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden muß, ist mit der anwendungstechnischen
Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Mit Erscheinen
dieses Datenblattes verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit. |
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